Kann man Schufa Daten einsehen?
Selbstverständlich haben Sie als Verbraucher ein Recht darauf, die zu Ihrer Person gespeicherten Daten einzusehen.
Gegebenenfalls kommt es auch vor, dass Ihr Arbeitgeber oder Vermieter einen Einblick in Ihre SCHUFA- Auskunft von Ihnen fordert um sich mehr Sicherheit zu verschaffen. Um an die geforderten Informationen zu gelangen, stehen Ihnen verschiedene Wege offen. Da Ihnen zwei verschiedene Datensätze von der SCHUFA angeboten werden, sollten Sie aber vor Anforderung abwägen, wem Sie Einblick in diese persönlichen Informationen gewähren wollen. Man unterscheidet die SCHUFA –Verbraucherauskunft von der SCHUFA Eigenauskunft. Während letztere Aufschluss über die gesamten zu Ihrer Person gespeicherten Informationen gibt, stellt die SCHUFA- Verbraucherauskunft eine abgespeckte Version dar.
Sie beinhaltet nur die grundlegenden Daten, welche notwendig sind um eine Vertrauensbasis zwischen Ihnen und Ihrem Vertragspartner herzustellen.
Um an Ihre SCHUFA Daten zu gelangen können Sie sich bei der SCHUFA für einmalig 15,60 EUR registrieren und haben daraufhin die Möglichkeit unbefristet online Zugriff auf Ihre Selbstauskunft zu erhalten. Des Weiteren erhalten Sie durch Ihre Registrierung einen Preisvorteil bei der Bestellung Ihre SCHUFA- Verbraucherauskunft.
Aber auch ohne vorherige Registrierung gibt es die Möglichkeit an die Daten der Verbraucherauskunft zu gelangen. Geben Sie hierfür im Internet Ihre Bestellung auf, und erwerben Sie gegen eine Gebühr von 7,80 EUR Ihre SCHUFA- Daten mittels Postweg.Das gleiche Vorgehen gilt auch für die Anforderung Ihrer Selbstauskunft. Als Dritte Alternative zur Einsicht Ihrer Daten, besteht die Möglichkeit direkt bei einer SCHUFA- Verbraucherservicestelle vorstellig zu werden. Hier erhalten Sie kostenlos Einblick in die zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
